BERLIN. Das E-Health-Gesetz scheint auch die Prozesse im Bewertungsausschuss zu beschleunigen: KBV und GKV-Spitzenverband haben sich jetzt auf die Vergütung der Videosprechstunde geeinigt. Dabei sollen die neuen Ziffern bereits ab April – und nicht wie vom E-Health-Gesetz gefordert erst ab Juli 2017 – gelten, wie die KBV berichtet. Im Vergleich zu ursprünglichen Plänen, über die die "Ärzte Zeitung" berichtet hatte, hat sich die Systematik der Abrechnung nochmals stark geändert.