BERLIN. Versicherte vieler Ersatzkassen können künftig wählen, ob sie sich bei der Auswahl eines Hörgerätes von einem Hörakustiker oder einem HNO-Arzt beraten lassen wollen.
Das regelt ein Vertrag des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), der zum 1. Dezember in Kraft tritt, teilt der vdek mit.